Mitarbeiter von außerhalb des EWR/EFTA

Staatsangehörige aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und des EFTA-Abkommens benötigen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Über die Erteilung von Aufenthaltstiteln entscheidet die Einwanderungsbehörde. Bis zur Bearbeitung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis darf der Antragsteller überhaupt keine Arbeit aufnehmen.

Arbeitnehmer

Arbeitgeber

Arbeitserlaubnis

Ein Arbeitgeber, der beabsichtigt, einen ausländischen Arbeitnehmer aus einem Land außerhalb des EWR/EFTA-Raums einzustellen, schließt mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab und sendet eine Bewerbung tbefristete Aufenthaltserlaubnis wegen Beschäftigung bei der Ausländerbehörde,zusammen mit allen erforderlichen Belegen (einschließlich Antrag auf Arbeitserlaubnis). Ein Mitarbeiter ist ein Bewerber, Die Aufgabe des Arbeitgebers besteht jedoch darin, den Antrag bei der Einwanderungsbehörde einzureichen vor aber die Person kommt aufs Land.  

Vor Erteilung einer Arbeitserlaubnis darf ein Arbeitnehmer die Arbeit überhaupt nicht aufnehmen. Dies kann zur Verweigerung einer Arbeitserlaubnis und sogar zu einer Geld- oder Gefängnisstrafe sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer führen. 

  1. Eine Arbeitserlaubnis wird in der Regel jeweils für ein Jahr erteilt, jedoch nie für einen längeren Zeitraum, als die Aufenthaltserlaubnis oder der Arbeitsvertrag vorsehen. Das Arbeitsamt erhält Daten von der Ausländerbehörde und erteilt die Arbeitserlaubnis. 
  2. Nachdem der ausländische Arbeitnehmer im Land angekommen ist, muss er mit einem Reisepass zur Einwanderungsbehörde (oder einem Richter außerhalb des Hauptstadtgebiets) gehen, sich für eine Aufenthaltserlaubnis fotografieren lassen und die Registrierung abschließen.
  3. Die Arbeitserlaubnis ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Möchte ein Arbeitnehmer also den Arbeitsplatz wechseln, muss er eine neue Arbeitserlaubnis beantragen. Ein Arbeitnehmer darf seine Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber erst dann aufnehmen, wenn eine neue Erlaubnis vorliegt. 

 

Hier im Web Arbeite in Island Eine einfache Erklärung des Vorgangs finden Sie auf Englisch.  

Befristete Arbeitserlaubnis

Für Staatsangehörige außerhalb des EWR/EFTA-Raums ist die Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Erwerbstätigkeit unter folgenden Voraussetzungen möglich. Diese Route wird häufig von Tourismusunternehmen genutzt:  

  • Wegen eines Jobs, der Fachwissen erfordert 
  • Wegen Personalmangels 
  • Für spezialisierte Mitarbeiter auf Basis einer Partnerschafts- oder Dienstleistungsvereinbarung 

 

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern..

  1. Das Personal bewirbt sich. mit Hilfe eines Arbeitgebers wer einen Antrag unterschreiben und zusammen mit den Belegen bei der Ausländerbehörde einreichen muss, bevor die Person ins Land kommt und einen Job hat. 
  2. Der Antrag auf eine befristete Arbeitserlaubnis muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen in Briefform per Post oder in einem Briefkasten an der Rezeption bei der Einwanderungsbehörde Dalvegi 18, 201 Kópavogur eingereicht werden. 

 

Damit das Arbeitsamt zur Erteilung einer befristeten Arbeitserlaubnis berechtigt ist, müssen stets folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichneter Antrag auf eine befristete Arbeitserlaubnis. 
  • Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unterzeichnet von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 
  • Überprüfung der relevanten Gewerkschaft. (Siehe Kasten IV im Antrag) 

 

Darüber hinaus müssen die jeweiligen besonderen Bedingungen der jeweiligen Art der befristeten Arbeitserlaubnis erfüllt sein. Weitere Informationen zu den besonderen Bedingungen der einzelnen Arten finden Sie auf der Website der norwegischen Arbeits- und Beschäftigungsagentur. 

Arbeitsvertrag

Der Arbeitgeber füllt den Arbeitsvertrag aus, der Arbeitnehmer unterschreibt.

Der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, die Beschäftigungsdauer des Ausländers zu überprüfen, indem er eine Bescheinigung ausfüllt oder auf meinen Seiten bei der norwegischen Arbeits- und Beschäftigungsagentur nachprüft.

Wird ein Arbeitnehmer für einen längeren Zeitraum als einen Monat eingestellt und arbeitet er durchschnittlich mehr als acht Stunden pro Woche, muss der Arbeitgeber spätestens zwei Monate nach Einstellung des Arbeitnehmers einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen oder die Beschäftigung schriftlich bestätigen. 

Detaillierte Informationen zu Beschäftigung und Arbeitsverträgen finden Sie auf der Website des schwedischen Gewerkschaftsbundes. 

Aufenthaltsgenehmigung

Der Arbeitgeber unterstützt den betreffenden Arbeitnehmer bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Die Beantragung dieser Genehmigungen erfolgt durch Ausfüllen speziell vorbereiteter Formulare bei der Einwanderungsbehörde. Ausländische Staatsangehörige aus Ländern des EWS/EFTA-Raums müssen die Genehmigung genehmigen lassen, um in Island bleiben und arbeiten zu können. Ein Formular für eine Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf der Website der Ausländerbehörde.

  • Die Rechte und Pflichten ausländischer Staatsangehöriger sind unterschiedlich und richten sich nach der Grundlage der Aufenthaltserlaubnis. Nähere Informationen zu Rechten und Pflichten aufgrund von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen finden Sie auf der Website der Ausländerbehörde.  
  • Der Arbeitnehmer ist ein Antragsteller, der Arbeitgeber reicht einen Antrag zusammen mit den Belegen bei der Einwanderungsbehörde ein, bevor die Person in Island ankommt. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung ist die Genehmigung einer Arbeitserlaubnis. 
  • Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen alle erforderlichen Unterlagen in der erforderlichen Form eingereicht werden. 
  • Es ist zulässig, einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde oder bei Richtern außerhalb des Hauptstadtgebiets zu stellen und zu bezahlen. 

 

Der ausländische Staatsbürger/Angestellte muss nach seiner Ankunft im Land immer persönlich beim Einwanderungsamt, Dalvegi 18, 201 Kópavogur, erscheinen und einen Reisepass vorlegen.   

 

  1. Bevor eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, muss der rechtmäßige Aufenthalt des Antragstellers im isländischen Landesregister eingetragen werden. Wenn der Antragsteller im Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis seinen rechtmäßigen Aufenthalt nicht angibt, muss er vor der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis seinen Wohnort auf einem besonderen Formular zur Registrierung anmelden.   Ein Formular zur Wohnortmitteilung finden Sie auf der Website des Landesregisters. Sie können das Formular beim Einwanderungsamt oder bei Richtern außerhalb des Hauptstadtgebiets zurückgeben 
  2. Bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis muss der ausländische Arbeitnehmer persönlich mit dem Reisepass bei der Ausländerbehörde erscheinen und dort ein Foto für die Aufenthaltserlaubnis machen lassen. Vereinbaren Sie hier einen Termin.
  3. Wird die Aufenthaltserlaubnis verweigert, wird dem Antragsteller die Entscheidung per Einschreiben mitgeteilt. Die Ausreisefrist beträgt in der Regel 30 Tage. Weitere Informationen zur Ablehnung eines Antrags finden Sie hier hier auf der Website der Einwanderungsbehörde.  

Aufenthaltserlaubnis für Freiwillige

Eine Aufenthaltserlaubnis für Freiwillige erhalten Personen über 18 Jahre, die beabsichtigen, für eine gemeinnützige Organisation zu arbeiten, die sich für gemeinnützige oder humanitäre Zwecke einsetzt. Der Verein darf nicht gewinnorientiert geführt werden und muss steuerbefreit sein. 

Generell wird davon ausgegangen, dass die hier behandelten Organisationen international tätig sind.

Bedingungen für ehrenamtliches Engagement

  •  18 Jahre oder älter sein

  •  ein Stellenangebot für eine anerkannte Nichtregierungsorganisation erhalten haben, die sich für wohltätige oder humanitäre Zwecke einsetzt und weder gewinnorientiert noch steuerpflichtig ist

  • Die Arbeit muss im Einklang mit den Aktivitäten der gemeinnützigen Organisation stehen, für die die Person arbeiten möchte
  • um nachzuweisen, dass die betreffende Person ihren Lebensunterhalt während des Aufenthalts auf andere Weise als durch Lohneinkommen in diesem Land bestreiten kann.

  

Ausnahmen von der Arbeitserlaubnis für Kurzarbeit

Bis zu einem gewissen GradWochen er nicht erforderlich Arbeitserlaubnis eher vorübergehend starfa von ausländischen Staatsangehörigen außerhalb des EWR/EFTA Bereich. Gruppenleiterórar aus Ländern außerhalb des EWR/EFTA, die fEntsprechend fällt die Gruppe der Touristen, die in das Land ein- und ausreisen, unter die Ausnahmebestimmungen des Gesetzes und darf bleibenrf in diesem Land í Bis zu 90 Tage unterwegsna geschäftliche Besorgungen.  

Notwendig kündigt an Arbeitsamt elektronisch um kamu Gruppenleiter vor der Ankunft ihre zum Land. Mit einer Meldung müssen Sie Angaben dazu machen Reisebüro und/oder Gruppenleiter, die dies tunu kümmert sich um die Beratung in diesem Land. Die elektronische Einreichung ist möglicht auf der Website des Arbeitsamtes. 

Allerdings fallen LEidnehmer mit Staatsbürgerschaft außerhalb des EWR/EFTA  ekki unter Befreiung und brauchen eine befristete Arbeitserlaubnis für seine Arbeit in Í zu beantragenschlampig. 

Fallstatus und Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für Anträge auf Erteilung einer ersten Aufenthaltserlaubnis variiert je nach Anzahl der eingegangenen Anträge und kann bis zu 8-10 Monate betragen. 

Die meisten Verlängerungsanträge werden innerhalb von drei Monaten bearbeitet, den Bearbeitungsfortschritt können Sie auf einer speziellen Seite unter verfolgen Website der Einwanderungsbehörde.   

Es ist wichtig zu bedenken, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeit erst dann aufnehmen darf, wenn ihm eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde.  

Gesundheitliche Untersuchung

Ausländisches Personal aus Ländern außerhalb des EWR/EFTA-Raums brauchen Anzeige widerstehen  Gesundheitsuntersuchung, um die Registrierung im Land abzuschließen. Auf Großbuchstabenrdie Gegend dass die Inspektion durchgeführt wird Haus Domus Medica, Egilsgatu 3, 101 Reykjavík. Gesundheitsinformationenksickert ausländisches Personal findet sich auf vef Gesundheitspflegeu der Metropolregion. 

Identifikationsnummer

 Die Identifikationsnummer ist als Teil der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde bekannt. Weitere Informationen zum Antrag und den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Seite des Nationalregisters von Island.

Bankkonto

Ein Mitarbeiter eröffnet ein Bankkonto, wenn er über eine gültige Sozialversicherungsnummer oder Systemsicherheitsnummer verfügt.

Es ist gut, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über den Ablauf und die Konditionen informiert. Hier finden Sie einfache Anleitungen der wichtigsten Banken in Island. 

Elektronischer Ausweis

Wenn ein Arbeitnehmer eine Sozialversicherungsnummer hat, beantragt er einen elektronischen Personalausweis. 

 Es ist wichtig, dass ausländisches Personal über elektronische Ausweise informiert wird, damit es auf elektronische Servicebereiche zugreifen kann, darunter die Bereiche von Institutionen, Kommunen, sozialen Organisationen und Unternehmen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer möglicherweise über den Prozess und die Bedingungen informieren. 

Es ist wichtig, dass Sie über eine SIM-Karte verfügen, die elektronische Ausweise unterstützt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie es überprüfen auf Auðkennis Website.

Vor der Nutzung elektronischer Ausweise müssen diese aktiviert werden, was an vielen Servicestellen möglich ist. Denken Sie unbedingt daran, einen gültigen Ausweis (Reisepass, gültiger Führerschein oder Aufenthaltserlaubniskarte) mitzubringen.

Krankenversicherung

Ein Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich, in Island krankenversichert zu sein und kann eine Krankenversicherung bei einer isländischen Versicherungsgesellschaft oder einer ausländischen Versicherungsgesellschaft mit einer Arbeitserlaubnis in Island abschließen. (siehe Liste auf der FME-Website). Während des Antragsverfahrens muss er eine Bestätigung vorlegen, dass er eine in Island gültige Krankenversicherung für einen Mindestbetrag von 2.000.000 abgeschlossen hat.

Die Mindestgültigkeitsdauer beträgt sechs Monate  i aus der Registrierung des Wohnsitzes des Antragstellers in Island. Isländische Versicherungsgesellschaften senden die Bestätigung direkt an die Einwanderungsbehörde. Wenn die Krankenversicherung jedoch von einer ausländischen Versicherungsgesellschaft mit einer Betriebslizenz in Island abgeschlossen wurde, muss der Antragsteller die Bestätigung selbst einreichen. 

Sechs Monate nach der Registrierung des rechtmäßigen Aufenthalts in Island ist der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis automatisch in Island krankenversichert.   

Kriminalitätsbescheinigung aus dem Heimatland

Auf Verlangen des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer ein im Heimatland ausgestelltes Strafregister vorlegen. Ein Strafregisterauszug darf zum Zeitpunkt der Vorlage beim Arbeitgeber nicht älter als 12 Monate sein. Eine Kopie eines Strafregisterauszugs kann eingereicht werden, eine rechtsgültige Beglaubigung ist nicht erforderlich. Ist das Strafregister in einer anderen Sprache als Englisch oder einer nordischen Sprache verfasst, muss zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden. 

Bescheinigung über die Beschäftigungszeit in Island

Eine Arbeitsbescheinigung ist die Bestätigung des Arbeitgebers sowohl über die Berufsbezeichnung als auch über die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Arbeitslosenversicherung richtet sich nach der Beschäftigungsdauer und Beschäftigungsquote in den letzten 12 Monaten. EWR-/EFTA-Bürger haben das Recht, ihre erworbenen Arbeitslosenversicherungsansprüche zwischen Ländern der Eurozone zu übertragen. 

Die Bestätigung kann auf Papier oder per E-Mail erfolgen. Weitere Informationen auf der Website des Arbeitsamtes.

Anerkennung ausländischer Berufsrechte

Der Arbeitnehmer beantragt die Anerkennung von Studien- und Berufsqualifikationen bei ENIC/NARIC und reicht diesen beim Arbeitgeber ein.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer möglicherweise Unterstützung oder Informationen zum Bewerbungsprozess zur Verfügung stellen. ENIC/NARIC Ísland nimmt Bewerbungen zur Bewertung von Studien zur Berufsqualifikation im Handwerk entgegen. 

Isländischer Sprachunterricht und Gemeinschaftsbildung

Laut Gesetzum zum Thema Arbeitsrechtindi der Ausländer 97/2002 ber Arbeitgebera und Gewerkschaftdarin bieten ArbeitMenschen mit einer befristeten Arbeitserlaubnis Informationen über Grundkurse in Isländisch für Ausländer, Gemeinschaftsbildung und andere Bildungsangebote ihnen und Familie ihre ist verfügbar.

Um Informationen zu finden über Verfügbarkeit von isländischkbleiben, Gemeinschaftsbildung und ein anderer Bildung, die nützt ausländischdu ArbeitMenschen kann besichtigt werden Kursportal hier bei Hæfnisetri.

Arbeitsplatzzertifikat

Für die meisten Arbeitsplätze in der Tourismusbranche gelten die Bedingungen eines Arbeitsplatzzertifikats für Mitarbeiter vor Ort, das die im Gesetz über Arbeitsplatzzertifikate und Überwachung von Arbeitsplätzen 42/2010 und in der Vereinbarung zwischen ASÍ und SA festgelegten Informationen enthält. Wenn Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit kein Arbeitszeugnis mit sich führen, kann dies zur Verhängung von Bußgeldern führen. 

Auf der Website rockeini.is können Sie auf ein Formular für die Arbeitsplatzbescheinigungen und weitere Informationen zu deren Erstellung zugreifen. 

Verlängerung / Erneuerung einer befristeten Arbeitserlaubnis

Es muss ein Antrag auf Verlängerung einer befristeten Arbeitserlaubnis ausgefüllt und bei der Ausländerbehörde beantragt werden spätestens vier Wochen vor Ablauf. Während der Verlängerung müssen weiterhin alle Voraussetzungen der befristeten Arbeitserlaubnis erfüllt sein und der Arbeitgeber muss die gesetzliche Quellensteuer und Versicherungsprämie für die Tätigkeit eines ausländischen Arbeitnehmers entrichtet haben. 

Auf der Website der Einwanderungsbehörde Ausführliche Informationen zur Verlängerung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis finden Sie hier.  

  • Wenn der Antrag auf Verlängerung vorliegt akzeptiert Muss der Mitarbeiter mit einem Reisepass zu einem Fotoshooting bei der Einwanderungsbehörde oder bei einem Richter außerhalb des Hauptstadtgebiets erscheinen? Vereinbaren Sie hier einen Termin. 
  • Wenn der Antrag auf Verlängerung vorliegt abgelehnt dann hat der Antragsteller 15 Tage Zeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen Berufungsausschuss für Einwanderungsfragen.  

Umzug aus Island

Ein Arbeitnehmer, der seinen Job kündigt und beabsichtigt, aus Island umzuziehen, muss dies tun die Übertragung dem isländischen Nationalregister mitteilen. Die Verlegung des Wohnsitzes aus Island muss innerhalb von 7 Tagen nach der Verlegung angemeldet werden.  

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Übertragung anzumelden, muss jedoch möglicherweise eine Bestätigung über die Dauer des Arbeitsverhältnisses und/oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (siehe oben) registrieren lassen, wenn Arbeitslosenansprüche zwischen Ländern übertragen werden.  

Es ist wichtig, den Mitarbeiter über die Meldepflicht zu informieren und darauf hinzuweisen Website der Multikulturellen Abteilung der Arbeitsagentur Weitere nützliche Informationen zum Auszug aus dem Land finden Sie hier.  

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