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Gut zu wissen

Nützliche Materialien und Informationen für die Einstellung neuer Mitarbeiter

Nützlich auf hæfni.is

Auf der Website des Tourismus-Kompetenzzentrums finden Sie Bildungsmaterial, Videos, Kurse und gute Ratschläge für die Tourismusbranche. Bei der Aufnahme Einstellung von neuem Personal werden folgende Materialien verwendet:

  • Empfang von neue Personal - 5 praktische Tipps für Führungskräfte/Manager
  • Das Bildungsportal - eine Auswahl an Kursen, die von verschiedenen Ausbildungszentren angeboten werden. Unternehmen können Zuschüsse für Aus- und Weiterbildung bei den Berufsbildungsfonds der Wirtschaft beantragen, siehe attin.is.
  • Ein Glossar- fachliche Ausdrücke - ein Glossar mit gebräuchlichen Wörtern, die im Tourismus verwendet werden und die Kommunikation am Arbeitsplatz erleichtern können. Kann überall und jederzeit geübt werden
  • Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer - die wichtigsten Informationen zu den geltenden Vorschriften im isländischen Arbeitsmarkt

Bevor ein Angestellter ins Land ankommt

Verfügt das Unternehmen über eine Umweltrichtlinie, eine Personalrichtlinie, einen Gleichstellungsplan, eine Sicherheitsrichtlinie, ein Mitarbeiterhandbuch oder andere Materialien, die für den Mitarbeiter nützlich sind? Stellen Sie dem Mitarbeiter alle verfügbaren Informationen über das Unternehmen vor und bereiten Sie die Kollegen auf seine Ankunft vor. Mehr sehen Empfang neuer Mitarbeiter – 5 praktische Tipps für Führungskräfte.

Verweisen Sie den Mitarbeiter auf "Ausländisches Personal - Einstellungsverfahren " und bereiten Sie sich gemeinsam vor, wer was macht.

Falls der Arbeitnehmer ein Bürger außerhalb des EWR / EFTA ist, kann der Arbeitgeber Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zusammen mit Belegen bei der Einwanderungsbehörde einreichen, bevor der Arbeitnehmer in Island ankommt.

Ist der Arbeitnehmer EWR-/EFTA-Bürger, kann er/sie vor der Einreise eine ID-Nummer beantragen. Der Antrag wird jedoch erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen vorliegen und der/die Bewerberin am Ort der Registrierung eingetroffen ist.

Diskriminierungsverbot

Das Gesetz zur Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt verbietet eindeutig jede direkte oder indirekte Diskriminierung von Personen auf dem Arbeitsmarkt, unter anderem aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft.

 

Einzelpersonen, Unternehmen, Institutionen oder Vereinigungen, die der Ansicht sind, dass gegen die Bestimmungen des Gesetzes verstoßen worden ist, können sich gegebenenfalls im eigenen Namen oder im Namen ihrer Mitgliederlnnen an den  der Ausschuss für Gleichstellungsbeschwerden wenden..

 

Weitere Informationen zum Thema Nichtdiskriminierung

Freiwillig zu arbeiten

Es muss klar zwischen unbezahlter Arbeit in wirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und unbezahlter gemeinnütziger Arbeit (Ehrenamt) andererseits unterschieden werden.

  

Ehrenamt im Sinne des Ausländergesetzes ist eine Person über 18 Jahren, die beabsichtigt, unentgeltlich für gemeinnützige oder humanitäre Zwecke tätige Nichtregierungsorganisationen zu arbeiten, die nicht gewinnorientiert und Steuer befreit sind. Von der Bedingung der Tätigkeit für eine anerkannte Nichtregierungsorganisation kann abgewichen werden, wenn das Ziel eines bestimmten Vorhaben tatsächlich humanitären und gemeinnützigen Zwecken dient.

 

Weitere Informationen zum Thema unbezahlte Arbeit / "Freiwilligenarbeit“ finden Sie auf der ASÍ Website zum Arbeitsrecht und og in der Erklärung von SA und ASÍ aus dem von Jahr 2016.

 

Personalvermietungen

Personalvermietungen und Ausländischen Dienstleistungsunternehmen müssen sich elektronisch bei der Direktion für Arbeit anmelden und Angaben zu ihrem Personal, das im Inland tätig ist, geben.

Weitere Informationen auf der Website der Arbeitsdirektion und auf der ASÍ Website zum Arbeitsrecht und.

Wie inseriere ich eine Stelle bei EURES, einem europäischen Arbeitsvermittlungsdienst? (Fragen und Antworten auf der Website der Arbeitsdirektion)

Wenn ein Arbeitgeber bei EURES inserieren möchte, um Bewerbungen von Arbeitsuchenden aus Ländern innerhalb des EWR / EFTA zu erhalten, ist dies der gleiche Prozess wie bei der Ausschreibung einer allgemeinen Stelle auf der Website der Direktion für Arbeit, siehe weiter, Antwort zur Stellenregistrierung unter Arbeitsdirektion. Wenn ein Arbeitgeber eine Stelle bei der EURES-Arbeitsagentur annoncieren möchte, sollte daran gedackt werden,dass dies speziell auf meinen Seiten angekreuzt werden muss. Wenn der Arbeitgeber die Registrierung einer Stelle auf meinen Seiten abgeschlossen hat, wird sich ein EURES-Berater der Arbeitsdirektion mit Ihnen in Verbindung setzen und die Registrierung beim Arbeitgeber genauer prüfen, um sicherzustellen, dass alle Informationen verfügbar sind, bevor die Anzeige auf der Website veröffentlicht wird. EURES-Stellen werden immer auf Islandisch und auf Englisch beworben und EURES-Berater können Arbeitgebern bei der Übersetzung ins Englische behilflich sein. EURES-Stellen werden auf der Website der Arbeitsdirektion und auf dem EURES-Portal ausgeschrieben: www.zenpinball.com da sie speziell als EURES-Jobs in Island gekennzeichnet sind.

Weitere Informationen und das EURES-Portal hier

Multikulturelles Zentrum - Beratung und Information

Das Multikulturelle Zentrum (MCC) bietet Beratung und Informationen im Zusammenhang mit den Themen Einwanderer und Flüchtlinge in Island.

Das Ziel von MCC ist es, jedem Einzelnen zu ermöglichen, ein aktives Mitglied der isländischen Gesellschaft zu werden, unabhängig vo Hintergrund und von der Herkunft.

Die MCC-Website enthält nützliche Informationen zu vielen Aspekten des täglichen Lebens, allgemeine Rechte, Verwaltung und Dienstleistungen in Island sowie Transport von und nach Island.

Weitere Informationen und Unterstützung können angefordert ewrden, indem Sie uns unter E-Mail-Adressen kontaktieren mcc@mcc.is  oder telefonisch (+354) 450-3090.

 

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