Für ausländische Staatsangehörige gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob sie aus einem Mitgliedstaat innerhalb oder außerhalb des EWR/EFTA kommenða sogar fallen unter die Definition der Befreiung von der Arbeitserlaubnisich. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber den Prozess der Einstellung ausländischer Mitarbeiter kennen, damit sie die Mitarbeiter informieren und anleiten können ihnen und stellte den normalen Ablauf des Rekrutierungsprozesses sicher. Auf diese Weise stellen wir eine gute Aufnahme ausländischer Staatsangehöriger auf dem isländischen Arbeitsmarkt sicher.
Um Arbeitgebern einen Überblick darüber zu geben, was zu tun ist, und den Zugang zu Informationen zu erleichtern, hat Hæfnisetur Tourisminn in Zusammenarbeit mit der multikulturellen Abteilung von VMST, SAF, ASÍ und Tourismusunternehmen Richtlinien zusammengestellt, die beide Parteien befolgen müssen.
Der Inhalt ist in mehreren Sprachen verfügbar (sehen tunguMalen-Button unten rechts auf der Seite) und Arbeitgeber werden ermutigt, ihre ausländischen Mitarbeiter zur Information und Vorbereitung darauf zu verweisen. Unternehmer sollten von den Mitarbeitern gehalten und ihnen vertraut werden alle den Bewerbungsprozess und lernen Sie ihre Aufgaben darin kennen.
Glückliche Mitarbeiter tragen zu einem guten Ruf bei – hier, dort und überall
Der Inhalt der Anweisungen wird auf den folgenden Websites heruntergeladen/verwiesen: Alþingis, Arion banka, ASÍ, die Finanzaufsichtsbehörde der isländischen Zentralbank, die multikulturelle Abteilung innerhalb von VMST, das Iðunn-Bildungszentrum, Stafræns Íslands, Íslandsbanki, Landsbankans, Sjúkratrygging Íslands, Skattsins, Skírteini.is, der Rat von Island, vinnummarkáðsvefs SA, Arbeitsrechts-Website ASÍ, das Arbeitsamt, das Einwanderungsamt und das Nationalregister von Island.